
DSGVO? Keine Panik | Wir helfen Ihnen
Rechtssichere Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Ihrem Betrieb oder Bestellung eines externen
Datenschutzbeauftragten für Hotellerie und Gastronomie.
Viele Hotels und Gastronomieunternehmen sind in letzter Zeit aufmerksam geworden und nun dabei, ihre Webseite und die Unternehmensabläufe auf das aktuelle Datenschutzrecht anzupassen.
Sind Sie verunsichert, weil Sie von allen Seiten von der Datenschutz Grundverordnung hören und noch keinen Plan haben, wie Sie die notwendigen Schritte für Ihr Hotel und Restaurant umsetzen können?
Mit dem Lösungspaket Datenschutz-Audit erstellen wir für Ihr Hotel oder Ihren Gastronomiebetrieb eine umfassende Analyse zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Unser Datenschutz-Experten-Team analysiert Ihre Website, Ihr Unternehmen sowie den gesamten IT-Bereich auf Basis eines erprobten Vorgehens.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Ansprechpartner für Ihre Fragen. Mit persönlicher Betreuung und Umsetzungsunterstützung können Sie die notwendigen Schritte wie die Anpassung der Datenschutzerklärung und die Erstellung der Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten schnell und rechtssicher erledigen. Ihre finanzielle Investition ist überschaubar, weil Sie ein Beratungspaket erhalten.
Oder muss die Datenschutzgrundverordnung noch vollständig umgesetzt werden? Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Unser Beratungsangebot DATENSCHUTZ-AUDIT zur DSGVO beinhaltet folgende Punkte:
Eine Bestandsaufnahme über von Ihnen erhobenen und verarbeiteten Daten
Prüfung der Verträge über Auftragsverarbeitung
Gestaltung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung für Ihr Team, das mit Kundendaten arbeitet
Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen
Überarbeitung der Datenschutzerklärung für die Webseite
Überprüfung Ihrer IT-Systeme mit Handlungshinweisen zur PC-Sicherheit
Überprüfung der Schutzziele der Informationssicherheit mit Handlungshinweisen
Erstellung eines Viren-Schutzkonzeptes
Datensicherungskonzept - Sensitive Inhalte verschlüsseln
Archivierungskonzept - Verschlüsselungskonzept von Dateien mit personenbezogenen Daten
Notfallvorsorgekonzept
Sicherheitshinweise für Benutzer und Administratoren
Dokumentation der TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen)
Datenschutzschulung Ihrer Mitarbeiter
Vielleicht können Sie einige Punkte mit unserer Anleitung selbst erledigen und brauchen von uns nur Unterstützung und die notwendigen Vorlagen. Anhand Ihres konkreten Auftrags können wir sagen, wie hoch Ihre finanzielle Investition ist.
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten - Externer Datenschutzbeauftragter
Was versteht man unter der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für die Hotellerie und Gastronomie?
Der Gesetzgeber hat im Bundesdatenschutzgesetzt (BSDG § 38) definiert, ab wann das Bestellen eines DSB als Pflicht gilt. Ebenso gibt die EU DSGVO (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO) vor, wann die Geschäftsleitung der Pflicht unterliegt, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig ist, ist von mehreren Faktoren abhängig:
- Unternehmensgröße / Anzahl der Mitarbeiter
- Datenverarbeitung
- Geschäftsfeld
Externer Datenschutzbeauftragter
Aufgaben Externer Datenschutzbeauftragter:
- Gegenstand des Vertrages ist die allgemeine betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung des Auftraggebers zur Realisierung des Datenschutzes und der Datensicherheit gemäß Bundesdatenschutzgesetz und EU-DGVO (EU Datenschutz Grundverordnung) in Vorortterminen
- Sämtliche Schulungs- und Beratungsdienstleistungen
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften in Ihrem Hotel (Kontrolle & Audit)
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
- Regelmäßiger Versand von Datenschutz-News zur dauerhaften Sensibilisierung
- Regelmäßige Updates in Ihrem Unternehmen zu datenschutzrechtlichen Änderungen
Informationen zum Datenschutz in der Hotellerie und Gastronomie
Kaum ein Unternehmen bekommt einen so umfassenden Einblick in die Persönlichkeit des Kunden wie ein Hotel oder Restaurant. Während andere Unternehmen und Geschäftsleute immer nur Ausschnitte aus der Lebenswirklichkeit des Kunden erhalten – und viel Geld für Data-Mining ausgeben müssen, um zusätzliche Informationen über Persönlichkeit des Kunden zu erlangen – bekommt der Hotelier und Gastronom Einblick in das gesamte Lebensumfeld des Gastes.
Persönliche Daten von Hotelgästen fallen regelmäßig bei jedem Hotelaufenthalt an. Das Hotel oder Restaurant kennt die Essgewohnheiten und Vorlieben des Gastes, erfährt von seinen Freizeitinteressen, reinigt täglich sein Bad und Toilette und richtet sein Bett. Häufig hat das Hotel sogar Kenntnis vom Gesundheitszustand des Gastes, von Krankheiten, Allergien oder Diäten. Das Hotel weiß, welche Fernsehprogramme der Gast bevorzugt, welche Besucher er empfängt, welche Zahlungsmittel er einsetzt und welches nächste Reiseziel er ansteuert. Deshalb ist der Schutz der Gastdaten nach dem Datenschutzgesetz in einem Hotel oder Restaurant besonders sensibel.
ZURÜCK ZUM BERATUNGANGEBOT DATENSCHUTZ-AUDIT
ZURÜCK ZUM ANGEBOT "Bestellung eines Datenschutzbeauftragten - Externer Datenschutzbeauftragter"