Förderprogramme für Hotellerie und Gastronomie

Mehr Erfolg und weniger Beratungskosten dank Förderungen!

Wenn Sie eine Hotel- oder Gastronomieberatung in Anspruch nehmen, ermöglichen spezielle Förderprogramme die Reduzierung der Beratungskosten um einen gewissen Prozentsatz. Durch den finanziellen Zuschuss des Programms (bis zu 80% bei einigen Programmen) profitieren Sie von einem geringeren Eigenanteil der Kosten. 

Welches Förderprogramm passt zu Ihrem Vorhaben?

Fördermittel für Beratungen können zum Beispiel für den Hotel-Neubau, die Hotelerweiterung sowie Arbeitsplatzschaffungensmaßnahmen, der Mitarbeiterentwicklung oder Digitalisierungsmaßnahmen herangezogen werden. Ebenso gibt es Förderungen zur Marktbeeinflussung, um Ihren Online-Vertrieb zu steigern oder auch für die Homepage-Optimierung. 


Von wem erhält man eine Beratungsförderungen?

Sie können Förderungen für unsere Beratungskosten von unterschiedlichen Seiten erhalten, beispielsweise von der EU, dem Bund oder einzelnen Bundesländern bis hin zu Angeboten spezieller Förderbanken (z. B. die KfW). Unsere Beratungskosten reduzieren sich dann entsprechend des Förderprogramms. 

Logos alles bundesweiter Förderungen für Hotels und Restaurants.

BAFA-Förderung

Was wird gefördert?

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert mit der "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" die Beratungskosten für Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Ziel: Die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit der KMUs mit Hilfe von autorisierten Beratern zu erhöhen/wiederherzustellen, um Arbeitsplätze zu sichern. 

Beispiele Förderinhalte:

  • Fachkräftesicherung und - Bindung,
  • Erschließung zusätzlicher Fachkräftepotenziale,
  • Umgang mit Umsatzrückgängen/Liquiditätsproblemen, Investitionsplanung,
  • Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Optimierung von Prozessabläufen,
  • Altersgerechte Gestaltung der Arbeit,
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
  • Anpassung des Geschäftsmodells, Unternehmensnachfolge,
  • Datenschutzgrundverordnung,
  • Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung, Produktumstellung, nachhaltiges Wirtschaften zur Erschließung neuer Zielgruppen

Förderfähige Beratungskosten: max. 3.500 Euro (max. 5 Beratungstage)                          
Förderzuschuss: 50% oder 80% der förderfähigen Beratungskosten (je nach Bundesland)

Wer wird gefördert?

Es handelt sich dabei um eine Beratungsförderung für kleine und mittlere, rechtlich selbstständige Unternehmen (KMUs).

go-digital

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm go-digital bezuschusst die Kosten einer fachlichen Beratung sowie die Begleitung des begünstigten Unternehmens bei der Digitalisierung der Geschäftsprozesse. 

Ziel: KMUs profitieren von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen folgen diesen fünf Modulen:

  • Digitalisierungsstrategie (Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben)
  • IT-Sicherheit (Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Risikominimierung durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen)
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse (Ziel: Arbeitsabläufe möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren)
  • Datenkompetenz (Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder)
  • Digitale Markterschließung (Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings)

Einzelne Maßnahmen sind z. B. die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie, der Aufbau einer professionellen Internetpräsenz, das Content-Marketing oder die Erstellung nachgeordneter Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren.

Förderfähige Beratungskosten: max. 24.200 Euro (max. 22 Beratungstage)                          
Förderzuschuss: 50% der förderfähigen Beratungskosten

Wer wird gefördert?

Gefördert werden rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen service- und kundengerecht, effizient und sicher optimieren wollen.

INQA-Coaching

Was wird gefördert?

Das INQA-Coaching-Programm unterstützt finanziell die Coaching- & Beratungsprozesse zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungen, die in Zusammenhang mit einer konkreten digitalen Wandel innerhalb eines Betriebes stehen.

Ziel: Durch das Coaching wird eine moderne Personalpolitik entwickelt und eine Unternehmenskultur etabliert werden, die zur motivierenden, innovations- und leistungsförderlichen sowie altersgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen wie auch zur Fachkräftesicherung beiträgt. Im Mittelpunkt des Coaching steht der Einbezug von Unternehmensleitung, Führungskräften und Mitarbeitern. 

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von 6 Gestaltungsfeldern:

  • Neue Geschäftsmodelle & Innovationsstrategien (Wie schnell können Sie auf veränderte Marktbedingungen reagieren?)
  • Produktionsmodell & Arbeitsorganisation (Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf die Arbeitsorganisation in Ihrem Betrieb?)
  • Personalpolitik, Beschäftigung & Qualifizierung (Inwieweit sind Ihre Mitarbeiter fit für die Arbeit in der digitalisierten Welt?)
  • Sozialbeziehungen & Kultur (Was bedeutet der digitale Wandel für Ihre Unternehmenskultur?)
  • Führung, berufliche Entwicklung & Karriere (Was können Führungskräfte heute tun, um Fachkräfte für sich zu gewinnen/zu halten?)
  • Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit- & Leistungspolitik (Wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft in Ihrem Unternehmen aus?)

Förderfähige Beratungskosten: max. 12.000 Euro (12 Beratungstage)                          
Förderzuschuss: 80% der förderfähigen Beratungskosten 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere, rechtlich selbstständige Unternehmen (KMUs) mit weniger als 250 Beschäftigten.

Nordrhein-Westfalen: Potentialberatung

Was wird gefördert?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung bezuschusst mit der Förderung "Potentialberatung" die Kosten einer beteiligungsorientierten Beratung (= Einbezug der beschäftigten MA) von Unternehmen mit Hilfe externer Beratungskompetenz.

Ziel: Durch die Beratung soll die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die Kompetenz der beschäftigten Mitarbeiter verbessert werden. Dazu werden Beratungen in den folgenden Themenfeldern unterstützt:

  • Arbeitsorganisation                          
    Gestaltung und Steuerung von Strukturen/Prozessen, Einsatz optimier­ter Arbeitszeit­mo­del­le, interne/externe Kommunika­ti­on und Kooperati­on.
  • Personalentwicklung                          
    Qualifizie­rungs­be­ra­tung, Stärkung der Ausbildungs­fä­hig­keit, Innovatio­nen durch kompeten­te Beschäftig­te.
  • Demografischer Wandel                          
    Wissensma­nage­ment, altersge­rech­te Arbeitsor­ga­ni­sa­ti­on, Arbeitszeit, damit (insbeson­de­re ältere) Beschäftig­te ihre Arbeit lange und gesund ausüben können.
  • Digitalisierung                          
    Die Gestaltung von Arbeit und Technik.
  • Gesundheit                          
    Einführung eines nachhalti­gen betriebli­chen Gesundheits­ma­nage­ments und einer Work-Life-Balance.

Förderfähige Beratungskosten: max. 3.200 Euro (max. 8 Beratungstage)                           
Förderzuschuss: 40% der förderfähigen Beratungskosten

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens 10 beschäftigten Arbeitnehmern. 

Rheinland-Pfalz: Beratungsprogramm für den Mittelstand

Was wird gefördert?

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert mit dem "Beratungsprogramm für den Mittelstand" die Kosten für Beratungen zu alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Ziel: Mit Hilfe der Beratung wird das Unternehmen zielgenau bei der Optimierung des Geschäftsmodells, der Betriebsmodernisierung oder Neuausrichtung unterstützt und fit für die Zukunft gemacht. 

Förderzuschuss: 500 Euro/Beratungstag (max. 15 Beratungstage) 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die mind. 2 Jahre am Markt sind. 

Rheinland-Pfalz: Beratungsprogramm für Existenzgründung/Unternehmensnachfolge

Was wird gefördert?

Das Beratungsprogramm für Existenzgründung/Unternehmensnachfolge der ISB bezuschusst die Beratungskosten bei

  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz oder bei Betriebsübernahme  
  • Beratungen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung)
  • Beratungen von Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhabern zur Betriebsnachfolge

Förderzuschuss: 400 Euro/Beratungstag (max. 9 Beratungstage) 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen, die eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz planen oder Unternehmer*innen, die eine Unternehmensübergabe/Betriebsnachfolge (Betriebsstätte in RLP) planen.

Bayern: Vorgründungscoaching für Existenzgründer/Unternehmensnachfolger

 

Was wird gefördert?

Das Vorgründungscoaching unterstützt finanziell Coachingmaßnahmen für Gründer oder Betriebsübernehmer zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Existenzgründer oder Betriebsnachfolger. Im Vordergrund steht dabei die betriebswirtschaftliche Beratung

Ziel: Mit Hilfe des Vorgründungscoachings profitieren Gründer und Betriebsübernehme frühzeitig von einem professionellen Coaching eines akkreditierten Beraters, welches ihnen den Markteintritt erleichtern soll.

Förderfähige Beratungskosten: max. 8.000 Euro (max. 10 Beratungstage)                          
Förderzuschuss: 70% der förderfähigen Beratungskosten

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Gründer, mit Hauptwohnsitz in Bayern, die hier ein Gewerbe anmelden möchten. Ebenso Unternehmensnachfolger, die ein bereits in Bayern ansässiges Unternehmen übernehmen wollen. 

Die Beratung kann nur vor der Existenzgründung, d. h. vor der Gewerbeanmeldung in Anspruch genommen werden!


Was umfasst die Förderberatung?

  1. Nach Ihrer Förderanfrage besprechen wir in einem kostenlosen Ersttelefonat, ob die angefragte Förderung für Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben umsetzbar ist (Bedarfsanalyse)
  2. Ist die gewünschte Förderung für Sie geeignet, geben wir die von Ihnen erhaltenen Informationen an unsere Berater weiter, welche diese verarbeiten und ggf. noch regionale Programme für Sie ausfindig machen
  3. Im dritten Schritt wird einer unserer Berater mit Ihnen Kontakt aufnehmen um Sie kennenzulernen und Ihr Vorhaben in einem zweitem kostenlosem Gespräch zu vertiefen (Details, Ziele, Hintergründe zum Vorhaben). Dabei erklärt er Ihnen den Ablauf, Finanzierung und die Beantragung des Förderungsprogrammes bei entsprechender Zuständigkeitsstelle. Gerne steht er auch beim Ausfüllen des Förderantrages beratend zur Seite.
  4. Nach erfolgreicher Bewilligung des Antrages startet die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Berater für die Umsetzung Ihrer Ziele, die im Rahmen des Zweitgespräches definiert wurden. 
  5. Je nach Programm erfolgt die Auszahlung des Zuschusses nach Absolvierung der bewilligten Beratungen oder Zwischendurch. 

Investieren Sie in Ihre Unternehmensentwicklung mit Förderzuschüssen bis zu 80% zur Hotelberatung!


Förderanfrage

Zu welcher Förderung möchten Sie mehr Informationen?
Nur so erhalten Sie auch regionale Förderprogramme.

oder
Wir besprechen mit Ihnen in einem kostenlosen Beratungstermin Ihre gewünschte Förderung.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@unternehmer-manufaktur.de widerrufen.

* Pflichtfeld

CAPTCHA
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
oder rufen Sie uns direkt an: +49 (0)8677 91 32 480