Bundesregierung bereitet zahlreiche Änderungen zur DSGVO vor

Vorwort

Die DSGVO gilt seit Mai 2018 und damit strengere Datenschutzregelungen. Um das neue Datenschutzrecht anzupassen, sind durch die Bundesregierung eine ganze Reihe entsprechender Änderungen an zahlreichen Bundesgesetzen geplant, unter anderem am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Mehrere Monate nach dem Stichtag für die Anwendung der DSGVO muss sich die Verordnung in der Praxis beweisen. Daher wäre es gut, wenn die Bundesregierung, basierend auf den bisherigen Ergebnissen, insbesondere kleinere und mittlere Gastgewerbebetriebe stärker entlastet. Insbesondere für diese Gruppe ist die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts eine Herausforderung.

Ein Beispiel aus der Praxis

Diese Tage erst schrieb mich ein Tourismusamt im Bayerischem Walde an, wie sie innerhalb der von ihnen betreuten Betriebe (Kleine Hotels) das Thema „Befreiung von der Kurtaxe“ für Gäste mit Schwerbehindertenausweis organisieren können. 
In der Vergangenheit war das Thema schnell erledigt: Anheften einer Fotokopie des Schwerbehindertenausweises zum Meldezettel und der Gast war von der Kurtaxe befreit.

Heute ist der gleiche Vorgang eine Herausforderung, da das Fotokopieren von Schwerbehindertenausweisen eine Verarbeitung von sogenannten sensiblen Daten darstellt.
Es handelt sich nämlich hier um die sogenannten gesundheitlichen Merkzeichen (wie z.B: G: Erheblich gehbehindert, aG: Außergewöhnlich Gehbehindert, H: Hilflos, BL: Blind, GL: Gehörlos usw.). Diese sind im Schwerbehindertenausweis vermerkt. Damit verarbeitet das Tourismusamt wie auch der kleine Hotelbetrieb sensible Daten und dafür müssen entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden.

Um nun den Gast in den Genuss der Einsparung der Kurtaxe kommen zu lassen, benötigt der Betrieb eine entsprechende Einverständniserklärung des Betroffenen zur Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten.
Der kleine Hotelbetrieb verarbeitet nämlich damit besonders sensible Daten und es gelten die strengeren Vorgaben. Somit benötigt der Kleinbetrieb, nunmehr als Verarbeiter von besonders sensiblen Daten, einen Datenschutzbeauftragten.

Forderung

Für viele gastgewerbliche Betriebe ist die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts eine Herausforderung oder auch völlig unwirtschaftlich. Zudem überfordert es auch einzelne Betriebe.

Daher rufen wir alle Hotels und Gastrobetriebe auf, ihre Bundestagsabgeordneten aufzufordern, über konkrete Verbesserungen innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes nachzudenken und diese rasch umzusetzen.

Lösungsansätze

Spürbare Erleichterungen wären nach EU-Recht durchaus möglich. Mit Blick auf den bürokratischen Aufwand und die Vielzahl offener Fragen ist es dringend erforderlich, dass die Politik in Deutschland für praxistaugliche Regelungen sowie Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgt.

In diesem Sinne begrüße ich die aktuelle Positionierung der Bundesratsausschüsse Wirtschaft und Inneres. Diese empfehlen unter anderem, die Regelung im BDSG zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu streichen oder zumindest erst ab 50 Personen als verpflichtend zu erklären (noch günstiger wäre ab 200 Mitarbeiter). Diese Anpassung wäre ein längst überfälliger Schritt, insbesondere für kleinere und mittlere Hotels.

Einige Mitgliedsländer wie zum Beispiel Österreich haben für Gaststätten und Hotels keinen Datenschutzbeauftragten zwingend vorgesehen. In Deutschland liegt die Grenze derweil bei zehn Personen.

Positiv zu bewerten ist zudem die Ausschussempfehlung zur Bekämpfung der befürchteten Abmahnwelle. Laut den Bundesratsausschüssen sollte im Gesetz klargestellt werden, dass Mitbewerbern und Abmahnvereinen keine Ansprüche gegen ihre Konkurrenten wegen mangelnder Umsetzung der DSGVO zustehen, z.B. bei unzureichender Umsetzung auf der Website.

Fazit

Nun würden wir uns freuen, wenn der Datenschutz in Deutschland in Zukunft, in Folge von überdimensionalen Aufwänden für Kleinbetriebe, solche Vergünstigungen wie Befreiung von der Kurtaxe, ohne großen Bürokratie ermöglichen würde.

 

Werner Gärtner