Beratungsförderungen in Rheinland-Pfalz

Über die Investiti­ons- und Struktur­bank Rheinland-Pfalz (ISB) werden interessante Förderungen für Beratungen angeboten. Zwei davon halten wir für äußerst attaktiv für die Hotellerie und Gastronomie:

  • Beratungsprogramm für den Mittelstand
  • Beratungs­pro­gramm für Existenz­grün­dung / Unterneh­mens­nach­fol­ge

Wir haben diese beiden Förderprogramme für Sie zusammengefasst.

 

Beratungsprogramm für den Mittelstand

Kurzzusammenfassung:

  • Zuschuss von 50 % der Beratungskosten, max. 400 € pro Beratungseinheit (Beratungswert: 800 Euro)
  • Maximal 15 Beratungseinheiten
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign

 

Wer und was wird gefördert?

Über die Investiti­ons- und Struktur­bank Rheinland-Pfalz (ISB) werden kleiner und mittlere Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz gefördert, die eine förderfähige Beratungsleistung in Anspruch nehmen wollen.

Förderungsfähige Beratungsleistungen sind Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Beratungseinheit. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. 400 Euro pro Einheit. Eine Beratungseinheit umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).

Zuwendungsfähig sind maximal 15 Beratungseinheiten je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. 

Sie als Unternehmer, haben einen Eigenanteil von 50 Prozent. Sie können so bis zu 6.000 Euro sparen.

 

Beratungs­pro­gramm für Existenz­grün­dung / Unterneh­mens­nach­fol­ge

Kurzzusammenfassung:

  • Zuschuss von 50 % der Beratungskosten, max. 400 € pro Tagewerk
  • Für natürliche Personen vor Existenzgründung und Unternehmen
  • Voraussetzung: geplante Gründung oder Übergabe/Übernahme einer bestehenden Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • 3 bis 9 Beratungseinheiten (je nach Beratungsinhalt bzw. -zweck)

 

Wer und was wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen, die eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz planen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Hotel oder Restaurant übergeben oder übernehmen wollen.

Förderfähig ist die Übergabeberatung bei Unternehmen, wenn diese nicht mehr als 50 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme 10 Mio. Euro nicht überschreitet (Betriebsübergabe-Beratung). Erbinnen und Erben können innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls gefördert werden.

Die förderfähige Beratung umfasst:

  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, auch bei einer Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung
  • Beratungen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung)
  • Beratungen von Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen

Zuwendungsfähig sind 3, 6 oder 9 Beratungseinheiten (je nach Beratungsinhalt).

Sie als Unternehmer, haben einen Eigenanteil von 50 Prozent. Sie können so zwischen  2.400 und 7.200 Euro sparen.

 

 

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